Alle Entgelttabellen unter www.kirchenrecht-westfalen.de
(bat-kf in Suchmaske eingeben bzw. die Direktlinks hier nutzen):
Entgelt für Mitarbeitende der VSBMO (Anlage 4.1 zum BAT-KF) hier
Entgelt für Mitarbeitende im Sozial– und Erziehungsdienst hier
Entgelt für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen hier
Vergütungsgruppe 1.1 des BAT-KF (2026, alle EG-Pläne hier):
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Fallgruppe
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Tätigkeitsmerkmal
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Verg.gruppe
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1.
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Mitarbeiterinnen mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung und entsprechender Tätigkeit. |
E 8
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2.
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Mitarbeiterinnen mit abgeschlossener pädagogischer Hochschulausbildung oder einer anerkannten diakonischen, gemeindepädagogischen oder missionarischen Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. |
E 9
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3.
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Mitarbeiterinnen mit abgeschlossener pädagogischer Hochschulausbildung oder einer anerkannten diakonischen, gemeindepädagogischen oder missionarischen Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. |
E 10
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4.
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Mitarbeiterinnen der Fallgruppen 1, 2 und 3
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in leitender Funktion bei einem Kirchenkreis oder im überregionalen Dienst einer landeskirchlichen Dienststelle,
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als Leiterinnen einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, denen mindestens drei pädagogische Fachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind,
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mit einer Tätigkeit in einem besonderen Arbeitsgebiet, die eine abgeschlossene Fort- oder Weiterbildung im Umfang von mindestens 500 Stunden theoretischen Unterrichts erfordert.
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E 10
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5.
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Mitarbeiterinnen der Fallgruppen 1, 2 und 3
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die als Prädikantinnen der Evangelischen Kirche im Rheinland bestellt sind und mindestens zu einem Drittel Aufgaben als Ordinierte (öffentliche Wortverkündigung, Verwaltung der Sakramente, Seelsorge) ausüben,
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in Interprofessionellen Pastoralteams der Evangelischen Kirche von Westfalen,
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denen mindestens fünf pädagogische Fachkräfte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind,
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in anleitender und beratender Funktion bei einem Kirchenkreis mit Fachaufsicht über mindestens zehn pädagogische Fachkräfte, auch wenn sie nicht bei demselben Arbeitgeber angestellt sind,
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in geschäftsführender Funktion eines Kirchenkreises mit Budgetverantwortung einschließlich Mittelakquise für Gemeinden und kreiskirchliche Dienste,
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in einer Tätigkeit bei einer landeskirchlichen Dienststelle als Fachreferentin mit einem eigenständigen Aufgabenbereich einschließlich Fachberatung von Gemeinden und Kirchenkreisen.
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E 11
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6.
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Mitarbeiterinnen
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deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 5 heraushebt,
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die im Gemeinsamen Pastoralen Amt nach dem Kirchengesetz über das Gemeinsame Pastorale Amt der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig sind.
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E 12
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Alle Anmerkungen und Übergangsregelungen finden Sie hier.