Beratung durch Mitarbeitervertretungen

Viele Fragen nach Arbeitsrecht, nach VErgütung oder betrieblichen Ablüfen lassen sich am besten vor Ort klären. Dazu gibt es Mitarbeitervertretungen (MAV). Diese  haben in der westfälischen Landeskirche einen Gesamtausschuss (GESA). Der GESA unterstützt und berät Mitarbeitervertretungen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und anderen kirchlichen Zusammenschlüssen. Mitarbeitervertretungen in 14 verschiedenen Regionen in Westfalen und Lippe wählen je Region alle vier Jahr einen Vertreter in den Gesamtausschuss, der aus 14 Mitgliedern besteht. Wer das jeweils ist, kann auf der Seite www.gesa-wl.de nachgeschaut werden.
Die rund 350 Interessensvertretungen der beiden Landeskirchen sind für rund 20.000 Angestellte zuständig.