Die Herbstsynode 2024 und wir

Dietrich Schneider ist Mitglied im Vorstand des BVG und berufenes Mitglied auf der westfälischen Landessynode für das diakonische und das gemeindepädagogische Arbeitsfeld.

Eine weitere Tagung der Synode der Ev. Landeskirche von Westfalen ist vorüber. Dabei gab es einige Entscheidungen und Debatten, die uns ganz besonders interessieren. Und das sind nicht nur die Finanzen.

Zwei neue Gesetze berühren die Tätigkeit vieler KollegInnen direkt:  das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz und das KGLEG. Gerade für das erste haben sich viele von Euch vor Ort sicher eingesetzt, besonders, wenn Ihr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig seid. Nun gibt es eine Verpflichtung zur Mitbestimmung, für die Vertretung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens durch Kinder und Jugendliche (mit Stimmrecht ab 6 Jahren!). Aus zwei Gründen ist das gut und richtig: zum einen, weil Partizipation ein zentraler Wert dieser Arbeit ist und zum anderen, weil damit auch die Voraussetzungen zum Fördermittelerhalt erfüllt werden. Da haben einige von Euch dran mitgearbeitet sich  mit Kompetenz eingebracht. Prima!

Das andere ist das Kirchengemeindeleitungserprobungsgesetz, kurz KGLEG. Die Landessynode hat 2023 die Kirchenleitung beauftragt, ein „Erprobungsgesetz für alternative Leitungsformen von Kirchengemeinden zu entwickeln“. Das soll auf Entwicklungen reagieren, die sich in der Kirchenordnung nicht genügend darstellen lassen. Was, wenn zwei Gemeinden so eng zusammenarbeiten, dass ein Leitungsgremium mehr Sinn macht? Was, wenn Mitarbeitende im IPT auch im Leitungsgremium Sitz und Stimme haben wollen? Dies und mehr kann nun in einer Erprobungsphase ausprobiert werden. Wir sind gespannt auch auf Eure Erfahrungen, wenn bei Euch eine Gemeindeleitung nach diesem Gesetz erprobt wird.

Das Hauptthema ->“Kirche in Vielfalt“ geht natürlich auch uns an. Vielfalt wird gerade in den gemeindepädagogischen Angeboten deutlich: da begegnen wir eben nicht zuerst der Kirchen-Bubble, da kommen Menschen aus verschiedenen Kontexten zusammen und leben miteinander. In diesem Zusammenhang folgt die Synode den Empfehlungen der Fachgruppe „Kinder- und Jugendarbeit“ an die Trägereinrichtung der Kinder- und Jugendarbeit, ihre Angebote inklusiv und diskriminierungssensibel zu gestalten und Strukturen zu schaffen, die barrierearme Zugänge und Partizipation Aller ermöglichen.  Dazu gehört auch, auf die Diversität ihrer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu achten und deren Berufsbild entsprechend flexibel zu gestalten.

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist und bleibt in unserer Landeskirche ein wichtiges Thema. Ganz funktional wurde ein Maßnahmenplan beschlossen und die Aufarbeitung als stetige Aufgabe aller kirchlichen Ebenen beschrieben. Das ist der offizielle Teil. Eindrücklicher war da die ->Rede von Nancy Janz, Sprecherin des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD, die einen Kulturwandel fordert. Ein Wandel hin zu einer Haltung, die sexualisierte Gewalt verhindert und Betroffene konsequent schützt und unterstützt. Nancy Janz: „Ich bin wütend über die Schwäche all derer, die Gemeinschaft leben und keine Haltung einnehmen beim Thema Sexualisierte Gewalt. Ich bin wütend, dass ich hier stehen und Ihnen sagen muss, dass diese Kirche Sie braucht, damit wir überhaupt zu einem Kulturwandel kommen.“ Dem füge ich nichts hinzu.

Dann natürlich doch noch zu den Finanzen. Das Haushaltsminus von 28,2 Mio Euro ist noch da. Spätestens mit dem Haushalt 2028 soll Schluss sein mit Rücklagenentnahme. Das wird nun möglich, wenn auch Dinge gelassen werden. Dazu wird die Erstellung eines detaillierten Haushaltssicherungskonzeptes durch ein Projektbüro mit einer externen Leitung beauftragt. Vorgestellt wird das im September 2025. Gerade in dem Zusammenhang sind die beiden ->Wahlen in die Kirchenleitung interessant: mit Ralf Henning Krause wird erstmals ein Ökonom hauptamtliche Kirchenleitungsfunktion in Westfalen übernehmen. Er soll in der Landeskirche zudem die Aufgabe des Finanzdezernenten ausführen. Uta Schütte-Haermeyer ist Sozialarbeiterin und Erziehungswissenschaftlerin und ist Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Dortmund und Lünen. Beide sind mit Transformationsprozessen vertraut, das wird in der kommenden Zeit nötig sein.

Fazit: Unser Arbeitsfeld bekommt mehr als einen Augenmerk. Ob in unserer inhaltlichen Arbeit wie auch in den Strukturen, es bewegt sich viel. Ja, manchmal vielleicht etwas langsam. Ja, noch nicht überall (nicht zuletzt bei der Frage auch nach finanzieller Augenhöhe bei gemeinsamer Verantwortungsübernahme im pastoralen Dienst, dafür ist die Landessynode aber auch nicht erste Adresse). Und weil wir gebraucht werden, bleibt es unsere Aufgabe, uns für das gemeindepädagogisches Arbeitsfeld, für die Jugendarbeit, für die Arbeit mit Generationen und in Sozialräumen, fürs IPT, für diakonische Arbeit in Werken und Einrichtungen oder für jede Form von Bildungsarbeit stark zu machen.

Alle Beschlüsse findet Ihr auf ->www.ekvw.de

Umfrage: Wie zufrieden im Job?

DIE UMFRAGE IST MITTLERWEILE BEENDET

 

Wir wollen wissen: wie läuft es eigentlich auf Deiner Stelle? Wie zufrieden bist Du mit Deiner Stelle und was ist dafür ausschlaggebend? Das bekommt man am besten mit einer Umfrage heraus. Daher bitten wir Euch, mal 5 Minuten aufzuwenden und ein paar Fragen zu beantworten. Die Ergebnisse stellen wir natürlich vor und nehmen sie mit in unsere Beratungen und Aktivitäten. Klick hier zur Umfrage und dann geht es los!

Landessynode 2023 – zwei Beschlüsse fürs gemeindepädagogische Personal

Der Personalbericht 2023 ->hier hwurde in diesem JAhr neu aufgelegt. Immer dann gibt es auf der Synode auch einen Arbeitsschwerpunkt zum Personal und einen entsprechenden Tagungsausschuss. Unsere Berufsgruppe nimmt darin einen nicht unwesentlichen Teil ein. Nicht zuletzt die Zahlen aus der Blitzumfrage, an der Ihr euch ja vielleicht sogar beteiligt habt. Das Ergebnis in Kürze: Maßnahmen zur Mitarbeitendenbegleitung und zur berufsbiographischen Personalentwicklung werden meist nur gering, oft gar nicht durchgeführt. Die Wahrnehmung und Wertschätzung durch den Arbeitgeber werden von Euch vermisst. Unklare Strukturen tun ihr übriges. Aber es gibt sie ja, die Möglichkeiten mit RMG (regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen), mit aktuell gehaltenen Dienstanweisungen und guter Rückmeldung zu motivieren und Menschen über das fachliche hinaus fit zu machen.

Darauf bezieht sich ein Beschluss, der der Kirchenleitung bittet, all diese Instrumente zu schärfen, neue zu entwickeln und ihre Anwendung zu fördern. In diesem Rahmen soll auch ein Leitfaden für die Begleitung durch das Berufsleben entstehen, eine Hilfestellung für Arbeitgebende von Bewerbung über Einarbeitung bis zum Abschied. Was muss da unbedingt rein? Was braucht Dein Chef und Deine Chefin, um die Personalverantwortung für dich wahrzunehmen? Wir sind als BVG beteiligt an der Weiterarbeit und für Rückmeldungen dankbar. -> zum Beschluss

Auf der Landessynode

Das andere Thema: wie ist es mit IPT und Teilhabe an Leitung? Also, wie ist es mit dem Stimmrecht im Presbyterium? Bei der Einführung der IPTs gab es zurecht denn Hinweis, dass nicht erst alle Regelungen geschaffen werden können. Nun ist aber an der Stelle, nicht zuletzt durch das Drängen der IPT-Kolleg*innen, die Notwendigkeit einer Veränderung drängend. Aber: die Kirchenordnung ändert man nicht mal eben an einer Stelle. Dennoch eine Möglichkeit zu schaffen, den IPTlern Stimmrecht einzuräumen, das ermöglicht der jetzige Beschluss. Übergangsregelungen und ein Erprobungsgesetz schaffen dafür Raum.
-> zum Beschluss

Alle Beschlüsse sind -> hier nachzulesen.

Die neue VSBMO – wir haben da ein paar Anmerkungen

… so haben wir im Mai hier einen Artikel eingeleitet, in dem wir uns mit der neuen VSBMO auseinandergesetzt haben.

Dieser Artikel ist hier nicht mehr zu finden. Denn den mussten wir in großen Teilen revidieren, da unsere Wahrnehmung und Einschätzung in den wesentlichen Punkten nicht zutrafen. In einem Austausch mit dem Beauftragten für die VSBMO konnten die von uns als strittig erachteten Punkte und vieles darüber hinaus geklärt werden. Und daher halten wir den Text auch nicht mehr vor.

Links:

Die VSBMO in ihrer Fassung vom 27. Oktober 2022 (neu) -> hier.
Die VSBMO in der alten Fassung -> hier.

Landessynode beschließt Konzept von interprofessioneller Teamarbeit

Die Landessynode hat in ihrer Tagung am 2. Juni 2021 das Konzept der Interprofessionellen Pastoralteams gewürdigt und beschlossen. Das ist ein riesiger Schritt und ermöglicht gerade unserer Berufsgruppe neue Wege und unserer Kirche ganz neues Arbeiten.

Die Landessynodekonnte dem Antrag auf Namensänderung nicht folgen, denn es gab eine lebhafte Diskussion um den Begriff der „Interprofessionellen Pastoralteams“. Gerade aus den Reihen der gemeindepädagogischen Berufsgruppen war das angeregt worden, legt der Begriff „Pastoral“ doch eine Engführung der Tätigkeiten nahe. So auch die Haltung des BVG.  Wir hoffen, dass dies aber für die Teams  kein Hinderniss darstellt, ihre Arbeit dennoch in aller Weite der Kommunikation des Evangeliums gut zu machen. Geändert wurde auch das Konzept im Bezug auf die Anstellung der IPT-Teamer auf Kirchenkreis-Ebene. Hier ist nun auch als Ausnahme die Anstellung auf Kirchengemeinde-Ebene ermöglicht. Wir hoffen, dass es hierfür in den Einzelfällen gut Gründe gibt, denn die Anstellung beim Kirchenkreis stellt unseres Erachtens sicher, dass mögliche Personal-Hierarchien abgebaut werden. Bezüglich eines Stimmrechtes wurde aufgenommen:  „Die Landessynode bittet die Kirchenleitung zu klären, wie die privatrechtlich Beschäftigten in den interprofessionelle Pastoralteams an der Leitung beteiligt werden können, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Stimmrechte in den Presbyterien und Synoden.“

Noch was besonders erfreuliches: beschlossen wurde ein synodaler Tagungsausschuss, der stets bei Neuauflage des Personalberichtes tagt. Dazu die Beauftragung, insbesondere die IPT ständig in einer AG oder Konferenz sowie die weitere Fragen von Personalentwicklung zu begleiten und in den Gesamtrahmen der Personalentwicklung zu stellen. Man könnte auch sagen: die Landeskirche gibt sich zumindest für die IPT so was wie eine Personalplanungskonferenz (die Älteren von uns erinnern sich…). Wer hätte das gedacht?

 

 

Beratung durch Mitarbeitervertretungen

Viele Fragen nach Arbeitsrecht, nach VErgütung oder betrieblichen Ablüfen lassen sich am besten vor Ort klären. Dazu gibt es Mitarbeitervertretungen (MAV). Diese  haben in der westfälischen Landeskirche einen Gesamtausschuss (GESA). Der GESA unterstützt und berät Mitarbeitervertretungen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und anderen kirchlichen Zusammenschlüssen. Mitarbeitervertretungen in 14 verschiedenen Regionen in Westfalen und Lippe wählen je Region alle vier Jahr einen Vertreter in den Gesamtausschuss, der aus 14 Mitgliedern besteht. Wer das jeweils ist, kann auf der Seite www.gesa-wl.de nachgeschaut werden.
Die rund 350 Interessensvertretungen der beiden Landeskirchen sind für rund 20.000 Angestellte zuständig.

 

 

BVG-Info für alle: Lesestoff in Corona-Zeiten

Unser BVG-Info erscheint in der zweiten Märzhälfte. Das Mitgliedermagazin wurde aber schon vor einem Monat produziert. Deshalb ist ein Heft entstanden, in dem es auch so gar nicht um Viren und Terminabsagen geht. Weil das in diesen Tagen doch etwas besonderes ist, veröffentlichen wir das Heft 1/2020 auch für Menschen, die nicht Mitglied sind. Gerne lesen – gerne weiter informieren – gerne mitreden und gerne Mitglied werden!

Hier geht es zum > BVG Info 1-2020 (die letzte Seite fehlt allerdings aus rechtlichen Gründen….)

Präsesbesuche zum Nachlesen

Im Jahr 2019 besuchte Präses Annette Kurschus die Berufsgruppen in der westfälischen Landeskirche: Diakone, Erzieherinnen, Verwaltungsmitarbeitende, Musiker, Küsterinnen und wir in der Gemeindepädagogik. Von diesen Besuchen wurde auf der diesjährigen Landeskirche eine Dokumentation vorgestellt. Die gibt es > hier zum Nachlesen.

Aus dem Vorwort von Präses Kurschus:

Mit der vorliegenden Dokumentation und der zweiten Gesprächsphase haben wir ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht. Mit den Erfahrungen und Ergebnissen aus den vergangenen Klärungsprozessen befinden wir uns derzeit in den Vorbereitungen auf eine dritte und vorerst letzte Begegnungsphase, in der wir die verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen in geeigneter Weise miteinander ins Gespräch bringen wollen.

Arbeitszeit auf Freizeiten – Euer Recht!

Arbeitszeit auf Freizeiten – Euer Recht!

Kurz bevor Ihr Euch auf den Weg macht und Gruppen in die Ferien begleitet, Konficamps veranstaltet und Freizeiten durchführt, kommt hier ein Paket mit Infos zu den Neuregelungen zur Arbeitszeit genau in diesen Fällen. Geregelt wird in dem Paragrafen §41 BAT-KF die Vergütung bzw. Abrechnung der während Freizeiten geleisteten Arbeitszeit. Auch wenn hier „Freizeit“ steht, betrifft dies natürlich auch Schulungen, Konfi-Camps und von Euch durchgeführte Tagungen etc. Wer den Auftrag hat, Freizeiten durchzuführen, wer organisato­rische oder thematische oder päda­go­gische Verantwortung trägt, wo Menschen im Rahmen einer Gruppenfahrt übernachten, ganz gleich wo, dann gilt der §41 BAT-KF. Weiterlesen

Wir brauchen Sie!

Präses Annette Kurschus im Gespräch mit den Mitarbeitenden aus der Gemeindepädagogik

„Eine Kirche für viele“. Darüber diskutieren 100 Gemeindepädagog*innen im Februar in Dortmund mit Präses Annette Kurschus und Mitgliedern der Kirchenleitung. Erik Flügge simuliert modellhaft die Veränderungen durch demografischen Wandel. Mit wem und für wen sind wir zukünftig gemeinsam als Kirche unterwegs? Da sind Gemeindepädagog*innen mit ihren Kompetenzen und Ideen gefragt, sagt Präses Kurschus in der Begrüßung. Weiterlesen