Landessynode 2023 – zwei Beschlüsse fürs gemeindepädagogische Personal

Der Personalbericht 2023 ->hier hwurde in diesem JAhr neu aufgelegt. Immer dann gibt es auf der Synode auch einen Arbeitsschwerpunkt zum Personal und einen entsprechenden Tagungsausschuss. Unsere Berufsgruppe nimmt darin einen nicht unwesentlichen Teil ein. Nicht zuletzt die Zahlen aus der Blitzumfrage, an der Ihr euch ja vielleicht sogar beteiligt habt. Das Ergebnis in Kürze: Maßnahmen zur Mitarbeitendenbegleitung und zur berufsbiographischen Personalentwicklung werden meist nur gering, oft gar nicht durchgeführt. Die Wahrnehmung und Wertschätzung durch den Arbeitgeber werden von Euch vermisst. Unklare Strukturen tun ihr übriges. Aber es gibt sie ja, die Möglichkeiten mit RMG (regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen), mit aktuell gehaltenen Dienstanweisungen und guter Rückmeldung zu motivieren und Menschen über das fachliche hinaus fit zu machen.

Darauf bezieht sich ein Beschluss, der der Kirchenleitung bittet, all diese Instrumente zu schärfen, neue zu entwickeln und ihre Anwendung zu fördern. In diesem Rahmen soll auch ein Leitfaden für die Begleitung durch das Berufsleben entstehen, eine Hilfestellung für Arbeitgebende von Bewerbung über Einarbeitung bis zum Abschied. Was muss da unbedingt rein? Was braucht Dein Chef und Deine Chefin, um die Personalverantwortung für dich wahrzunehmen? Wir sind als BVG beteiligt an der Weiterarbeit und für Rückmeldungen dankbar. -> zum Beschluss

Auf der Landessynode

Das andere Thema: wie ist es mit IPT und Teilhabe an Leitung? Also, wie ist es mit dem Stimmrecht im Presbyterium? Bei der Einführung der IPTs gab es zurecht denn Hinweis, dass nicht erst alle Regelungen geschaffen werden können. Nun ist aber an der Stelle, nicht zuletzt durch das Drängen der IPT-Kolleg*innen, die Notwendigkeit einer Veränderung drängend. Aber: die Kirchenordnung ändert man nicht mal eben an einer Stelle. Dennoch eine Möglichkeit zu schaffen, den IPTlern Stimmrecht einzuräumen, das ermöglicht der jetzige Beschluss. Übergangsregelungen und ein Erprobungsgesetz schaffen dafür Raum.
-> zum Beschluss

Alle Beschlüsse sind -> hier nachzulesen.

Die neue VSBMO – wir haben da ein paar Anmerkungen

Mit VSBMO – Rundmail vom 20.12.2022 teilt Frank Fischer, Referent für diakonisch-gemeindepädagogische Mitarbeitende und Berufsprofile im Landeskirchenamt Bielefeld, den Mitarbeitenden mit, das die Kirchenleitung am 27. Oktober eine neue VSBMO beschlossen hat. Diese tritt schließlich zum 01.12.2022 in Kraft.

Was so unscheinbar mitgeteilt wird, ist ein Vorgang, der eine gewisse Brisanz enthält. Wir als Berufsverband für die Mitarbeitenden in gemeindepädagogischen Arbeitsfeldern, die die Novellierung in besonderem Maße betrifft, informieren darüber, was nicht in den offiziellen Mitteilungen steht.

    1. Die VSBMO ist durch ihre Verknüpfung mit dem Entgeltgruppenplan 1.1 des BAT-KF in Teilen eine arbeits- und tarifrechtliche Reglung für unsere Berufsgruppe.
      Mit dem Beschluss der Kirchenleitung vom 27. Oktober 2022 hat die Ev. Kirche von Westfalen wesentliche Änderungen in einem Top-down-Verfahren beschlossen. Eine geordnete und qualifizierte Beteiligung der berufsständischen Vertretungen hat es nicht gegeben. Transparenz und Partizipation hat es in der Breite nicht gegeben. Wir als BVG bedauern dieses Vorgehen.
    2. Kleine Änderung – große Wirkung
      Gemeindepädagog*innen gestalten Kirche an vielen Stellen verantwortungsvoll, mit hohem Einsatz und ausgewiesener, doppelter Qualifikation mit. Deshalb wird unsere Berufsgruppe nun auch im Zeichen von anhaltendem Personal- und Geldmangel stark umworben – Stichwort: IPT.
      Bisher war es so: VSBMO-Mitarbeitenden ist in regelmäßigen Zeitabständen oder auf ihren Antrag hin Gelegenheit zu geben, dem Leitungsorgan einen Arbeitsbericht vorzustellen. Sie sind zu Verhandlungen des Leitungsorgans über wichtige Fragen ihres Arbeitsbereiches einzuladen. (VSBMO alte Fassung § 15 Abs. 3).
      Ein persönliches und personenbezogenes Recht zur Beteiligung in wichtigen Belangen des Arbeitsbereiches gibt es mit der neuen VSBMO nicht mehr. Die neue VSBMO weist in § 12 Abs. 3 einschränkend auf die Kirchenordnung hin. Nach KO § 76 und § 103 ist die Vertretung der Dienststellenleitung vorbehalten und nicht mehr den VSBMO Mitarbeitenden persönlich.
      Die Dienststellenleitungen in den Kirchenkreisen und Gemeinden werden häufig von Pfarrer*innen oder Personen ausgeübt, die zum Teil selbst Mitglied der obersten Leitungsebenen sind.  Hier werden Top-down-Strukturen verfestigt, Transparenz und Beteiligung werden zurückgefahren Gemeindepädagogische Mitarbeitende und deren Arbeitsbereiche werden in Entscheidungsgremien häufig von Personen vertreten, die zuvor vielfach an kritischen Entwicklungen im Rahmen ihrer Leitungsverantwortung mitgearbeitet haben. Einer Vermischung von Rollen und Zuständigkeiten wird weiter Vorschub geleistet.
    3. Zukunftsoffensive? Fehlanzeige.
      Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende sind eine wesentliche Gelingensgrundlage für eine attraktive und qualifizierte Arbeit von Kirche. Damit Mitarbeitende bei Kirche bleiben, nicht ausbrennen und dem stetigen Wandel mithalten können, ist lebenslanges Lernen von großer Bedeutung. Weiterbildung und aktive Personalentwicklung sind Pluspunkte, mit denen bei (jungen) qualifizierten Mitarbeitenden und Fachkräften gepunktet werden könnte. Mit Blick in die neue VSBMO (§ 15) gibt es hier wenig Neues. Zwar wurde das Stichwort Personalentwicklung prominent in § 3 hineingenommen, ein Begriff und eine Forderung des BVG aus den ersten 2000er Jahren. Dieses wurde aber bedauerlicherweise *oder: leider nur in einer unspezifischen und nicht nachweispflichtigen Form verankert, so, dass wir als BVG skeptisch sind, ob hiermit Wirkung entfaltet wird.
    4. Zum Verfahren
      Der BVG Vorstand hatte am 06. Mai 2022 ein Gespräch mit dem Beauftragten für die  VSBMO- Mitarbeitenden. Hier gab es folgende Auskunft: Mit der neuen VSBMO wird es keine Verschlechterungen geben und die neue VSBMO ist zukunftsorientiert. Beide Aussagen haben wir im Vorstand versucht nachzuvollziehen.
      Der Vorstand hat den Beauftragten der VSBMO auf eine Vielzahl an Punkten hingewiesen und entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. Mit VSBMO – Rundmail vom 20. Dezember haben die BVG Vorstandsmitglieder von der Beschlussfassung der Kirchenleitung erfahren. Der BVG selber, als Berufsverband, ist bis heute nicht informiert worden. Einige wenige Änderungsvorschläge des BVG haben ihren Niederschlag in der neuen VSBMO gefunden. Für die Zukunft wünschen wir uns eine strukturierte Einbindung des Berufsverbandes, in solche weitreichenden Änderungen und die weitere Profilierung der VSBMO.

Links:

Die VSBMO in ihrer Fassung vom 27. Oktober 2022 (neu) -> hier.
Die VSBMO in der alten Fassung -> hier.
Unsere Anmerkungen als pdf -> hier.

Landessynode beschließt Konzept von interprofessioneller Teamarbeit

Die Landessynode hat in ihrer Tagung am 2. Juni 2021 das Konzept der Interprofessionellen Pastoralteams gewürdigt und beschlossen. Das ist ein riesiger Schritt und ermöglicht gerade unserer Berufsgruppe neue Wege und unserer Kirche ganz neues Arbeiten.

Die Landessynodekonnte dem Antrag auf Namensänderung nicht folgen, denn es gab eine lebhafte Diskussion um den Begriff der „Interprofessionellen Pastoralteams“. Gerade aus den Reihen der gemeindepädagogischen Berufsgruppen war das angeregt worden, legt der Begriff „Pastoral“ doch eine Engführung der Tätigkeiten nahe. So auch die Haltung des BVG.  Wir hoffen, dass dies aber für die Teams  kein Hinderniss darstellt, ihre Arbeit dennoch in aller Weite der Kommunikation des Evangeliums gut zu machen. Geändert wurde auch das Konzept im Bezug auf die Anstellung der IPT-Teamer auf Kirchenkreis-Ebene. Hier ist nun auch als Ausnahme die Anstellung auf Kirchengemeinde-Ebene ermöglicht. Wir hoffen, dass es hierfür in den Einzelfällen gut Gründe gibt, denn die Anstellung beim Kirchenkreis stellt unseres Erachtens sicher, dass mögliche Personal-Hierarchien abgebaut werden. Bezüglich eines Stimmrechtes wurde aufgenommen:  „Die Landessynode bittet die Kirchenleitung zu klären, wie die privatrechtlich Beschäftigten in den interprofessionelle Pastoralteams an der Leitung beteiligt werden können, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Stimmrechte in den Presbyterien und Synoden.“

Noch was besonders erfreuliches: beschlossen wurde ein synodaler Tagungsausschuss, der stets bei Neuauflage des Personalberichtes tagt. Dazu die Beauftragung, insbesondere die IPT ständig in einer AG oder Konferenz sowie die weitere Fragen von Personalentwicklung zu begleiten und in den Gesamtrahmen der Personalentwicklung zu stellen. Man könnte auch sagen: die Landeskirche gibt sich zumindest für die IPT so was wie eine Personalplanungskonferenz (die Älteren von uns erinnern sich…). Wer hätte das gedacht?

 

 

Präsesbesuche zum Nachlesen

Im Jahr 2019 besuchte Präses Annette Kurschus die Berufsgruppen in der westfälischen Landeskirche: Diakone, Erzieherinnen, Verwaltungsmitarbeitende, Musiker, Küsterinnen und wir in der Gemeindepädagogik. Von diesen Besuchen wurde auf der diesjährigen Landeskirche eine Dokumentation vorgestellt. Die gibt es > hier zum Nachlesen.

Aus dem Vorwort von Präses Kurschus:

Mit der vorliegenden Dokumentation und der zweiten Gesprächsphase haben wir ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht. Mit den Erfahrungen und Ergebnissen aus den vergangenen Klärungsprozessen befinden wir uns derzeit in den Vorbereitungen auf eine dritte und vorerst letzte Begegnungsphase, in der wir die verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen in geeigneter Weise miteinander ins Gespräch bringen wollen.

Wir brauchen Sie!

Präses Annette Kurschus im Gespräch mit den Mitarbeitenden aus der Gemeindepädagogik

„Eine Kirche für viele“. Darüber diskutieren 100 Gemeindepädagog*innen im Februar in Dortmund mit Präses Annette Kurschus und Mitgliedern der Kirchenleitung. Erik Flügge simuliert modellhaft die Veränderungen durch demografischen Wandel. Mit wem und für wen sind wir zukünftig gemeinsam als Kirche unterwegs? Da sind Gemeindepädagog*innen mit ihren Kompetenzen und Ideen gefragt, sagt Präses Kurschus in der Begrüßung. Weiterlesen

Kirche und Migration – Schnittstellen zur Gemeindepädagogik


„Fremde sind Menschen mit anderer Kultur, mit anderer Religion, mit anderer Sprache aus einem anderen politischen Kontext. Das löst manche Sorge und manche Befremdung aus, die nicht überspielt oder kleingeredet werden dürfen.“ – so Präses Annette Kurschus im Vorwort zur diesjährigen Hauptvorlage der EKvW. Die Vorlage ist eigentlich eine Internet-Seite, mit Anregungen, Texten und Impulsen zur Weiterarbeit. Der Text selbst steht auch zum Download hier zur Verfügung. Weiterlesen

„Eine Kirche für viele“ – Thementag mit Präses Kurschus

Besuche der Kirchenleitung bei den einzelnen Berufsgruppen stehen für das Jahr 2019 an. Uns lädt Präses Annette Kurschus am 21. Februar nach Dortmund ein. Gemeinsam wird dort der Thementag „Eine Kirche für Viele“ stattfinden. Unser Thema „Eine Kirche für Viele“ wird Erik Flügge im Rahmen seines Vortrages entfalten. Er ist als Politikberater, Beteiligungsexperte und Autor tätig. Als Christ bereichert er die kirchlichen Handlungsfelder mit kreativen Impulsen. Weiterlesen

Dienstgemeinschaft 2.0

Westfälische Landessynode 2017. Ihrem Rückblick auf die vielen Termine und Gespräche zu „Pfarrberuf in der Dienstgemeinschaft der Kirche“ endet Präses Annette Kurschus mit der Ankündigung: „Im kommenden Jahr möchte ich daran anknüpfen […] und in intensive regionale Dialoge mit weiteren Berufsgruppen unserer kirchlichen Dienstgemeinschaft eintreten.“

Auszug aus dem mündlichen Bericht von Präses Annette Kurschus auf der Westfäliwchen Landeskirche am 20.11.2017

Wir sagen: nur so macht das Sinn! Dienstgemeinschaft kann nicht in Reihe (erst die einen, dann die anderen) gestaltet werden sondern braucht die Stimme Aller. Das haben wir während des gesamten Prozesses eingefordert. Da ist es nur logisch, dass wir uns auch jetzt anbieten, diese Dialoge mit zu gestalten.

Überdies beschloß die Landessynode eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Dienstgemeinschaft aller Mitarbeitenden auf Augenhöhe hinwirken. Dazu gehören die Beratung über eine Personalplanung auf allen Ebenen, Klärung von Rollenklarheit zwischen den Professionen und weitere Öffnung von Arbeitsfelder für Nichttheologen, zum Beispiel in der Seelsorge.

Damit wird Dienstgemeinschaft gaben- und aufgabenorinetiert gestaltet und das nicht nur als Mangelverwaltung bei fehlenden Pfarrerinnen und Pfarrern. Das wertet die Kompetenzen und das Engagement der vielen Mitarbeitenden in den Gemeinden deutlich auf und eröffnet viele Möglichkeiten für die zukünftige Arbeit an der Dienstgemeinschaft.

 

 

Beteiligung bei Diskussion um Dienstgemeinschaft verstärkt

Die Synode der EKvW hat einen Zwischenbericht zum „Pfarramt in der Dienstgemeinschaft der Kirchen“ erhalten. In der Folge haben die Synodalen das weitere Vorgehen beraten. Hier die wesentliche Erweiterung: „Es ist sicherzustellen, dass die anderen Ämter und Dienste sowie das Ehrenamt im Blick behalten und beteiligt werden.“

Nicht mehr und nicht weniger: wenn um die Dienstgemeinschaft beraten wird, dann geschieht auch das schon in Gemeinschaft, unter Einbeziehung derer, die davon betroffen und daran interessiert sind. Es bleibt unsere Aufgabe, das mit Leben zu füllen und einzufordern, wo es nicht erfüllt wird.

Eine Anmerkung: Auch, wenn der Begriff der Dienstgemeinschaft kritisch, weil historisch vorbelastet (er findet seinen Ursprung in der NS-Zeit), vermieden wird, so trifft er besser, was gemeint ist, als der Alternativorschlag „Gemeinschaft der Dienste“. Dienstgemeinschaft ist mehr, als die Gemeinschaft der Dienste. Tischgemeinschaft ist mehr als due Gemeinschaft der Tische, es heißt gemeinsam am Tisch zu sitzen. Wir sind eine Gemeinschaft. Menschen, due gemeinsam dienen. das wird in dem ursprünglich verwendeten Begriff deutlicher. Und: nur, weil ein Begriff einst ideologisch verwendet wurde, so sollten wir uns doch gerade ihn mit neuem Leben füllen dürfen.

Personalbericht 2016

Im letzten Jahr gab es erstmals eine Personalbericht über alle Mitarbeitenden in der Landeskirche von Westfalen. Nun ist heute, mit der Landessynode 2016, auch ein neuer Personalbericht bzw. eine Weiterschreibung veröffentlicht worden. Er steht hier zur Verfügung.

Neu ist, dass die „anderen“ Berufe nun mehr Platz bekommen, so finden wir die ErzieherInnen oder Mitarbeitenden der Verwaltung auch beschrieben. Das ist doch ein guter Weg! Dienstgemeinschaft braucht vor allem die Wahrnehmung und Wertschätzung der verschiedenen Gaben und Kompetenzen.