Mit VSBMO – Rundmail vom 20.12.2022 teilt Frank Fischer, Referent für diakonisch-gemeindepädagogische Mitarbeitende und Berufsprofile im Landeskirchenamt Bielefeld, den Mitarbeitenden mit, das die Kirchenleitung am 27. Oktober eine neue VSBMO beschlossen hat. Diese tritt schließlich zum 01.12.2022 in Kraft.
Was so unscheinbar mitgeteilt wird, ist ein Vorgang, der eine gewisse Brisanz enthält. Wir als Berufsverband für die Mitarbeitenden in gemeindepädagogischen Arbeitsfeldern, die die Novellierung in besonderem Maße betrifft, informieren darüber, was nicht in den offiziellen Mitteilungen steht.
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- Die VSBMO ist durch ihre Verknüpfung mit dem Entgeltgruppenplan 1.1 des BAT-KF in Teilen eine arbeits- und tarifrechtliche Reglung für unsere Berufsgruppe.
Mit dem Beschluss der Kirchenleitung vom 27. Oktober 2022 hat die Ev. Kirche von Westfalen wesentliche Änderungen in einem Top-down-Verfahren beschlossen. Eine geordnete und qualifizierte Beteiligung der berufsständischen Vertretungen hat es nicht gegeben. Transparenz und Partizipation hat es in der Breite nicht gegeben. Wir als BVG bedauern dieses Vorgehen. - Kleine Änderung – große Wirkung
Gemeindepädagog*innen gestalten Kirche an vielen Stellen verantwortungsvoll, mit hohem Einsatz und ausgewiesener, doppelter Qualifikation mit. Deshalb wird unsere Berufsgruppe nun auch im Zeichen von anhaltendem Personal- und Geldmangel stark umworben – Stichwort: IPT.
Bisher war es so: VSBMO-Mitarbeitenden ist in regelmäßigen Zeitabständen oder auf ihren Antrag hin Gelegenheit zu geben, dem Leitungsorgan einen Arbeitsbericht vorzustellen. Sie sind zu Verhandlungen des Leitungsorgans über wichtige Fragen ihres Arbeitsbereiches einzuladen. (VSBMO alte Fassung § 15 Abs. 3).
Ein persönliches und personenbezogenes Recht zur Beteiligung in wichtigen Belangen des Arbeitsbereiches gibt es mit der neuen VSBMO nicht mehr. Die neue VSBMO weist in § 12 Abs. 3 einschränkend auf die Kirchenordnung hin. Nach KO § 76 und § 103 ist die Vertretung der Dienststellenleitung vorbehalten und nicht mehr den VSBMO Mitarbeitenden persönlich.
Die Dienststellenleitungen in den Kirchenkreisen und Gemeinden werden häufig von Pfarrer*innen oder Personen ausgeübt, die zum Teil selbst Mitglied der obersten Leitungsebenen sind. Hier werden Top-down-Strukturen verfestigt, Transparenz und Beteiligung werden zurückgefahren Gemeindepädagogische Mitarbeitende und deren Arbeitsbereiche werden in Entscheidungsgremien häufig von Personen vertreten, die zuvor vielfach an kritischen Entwicklungen im Rahmen ihrer Leitungsverantwortung mitgearbeitet haben. Einer Vermischung von Rollen und Zuständigkeiten wird weiter Vorschub geleistet. - Zukunftsoffensive? Fehlanzeige.
Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende sind eine wesentliche Gelingensgrundlage für eine attraktive und qualifizierte Arbeit von Kirche. Damit Mitarbeitende bei Kirche bleiben, nicht ausbrennen und dem stetigen Wandel mithalten können, ist lebenslanges Lernen von großer Bedeutung. Weiterbildung und aktive Personalentwicklung sind Pluspunkte, mit denen bei (jungen) qualifizierten Mitarbeitenden und Fachkräften gepunktet werden könnte. Mit Blick in die neue VSBMO (§ 15) gibt es hier wenig Neues. Zwar wurde das Stichwort Personalentwicklung prominent in § 3 hineingenommen, ein Begriff und eine Forderung des BVG aus den ersten 2000er Jahren. Dieses wurde aber bedauerlicherweise *oder: leider nur in einer unspezifischen und nicht nachweispflichtigen Form verankert, so, dass wir als BVG skeptisch sind, ob hiermit Wirkung entfaltet wird. - Zum Verfahren
Der BVG Vorstand hatte am 06. Mai 2022 ein Gespräch mit dem Beauftragten für die VSBMO- Mitarbeitenden. Hier gab es folgende Auskunft: Mit der neuen VSBMO wird es keine Verschlechterungen geben und die neue VSBMO ist zukunftsorientiert. Beide Aussagen haben wir im Vorstand versucht nachzuvollziehen.
Der Vorstand hat den Beauftragten der VSBMO auf eine Vielzahl an Punkten hingewiesen und entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. Mit VSBMO – Rundmail vom 20. Dezember haben die BVG Vorstandsmitglieder von der Beschlussfassung der Kirchenleitung erfahren. Der BVG selber, als Berufsverband, ist bis heute nicht informiert worden. Einige wenige Änderungsvorschläge des BVG haben ihren Niederschlag in der neuen VSBMO gefunden. Für die Zukunft wünschen wir uns eine strukturierte Einbindung des Berufsverbandes, in solche weitreichenden Änderungen und die weitere Profilierung der VSBMO.
- Die VSBMO ist durch ihre Verknüpfung mit dem Entgeltgruppenplan 1.1 des BAT-KF in Teilen eine arbeits- und tarifrechtliche Reglung für unsere Berufsgruppe.
Links:
Die VSBMO in ihrer Fassung vom 27. Oktober 2022 (neu) -> hier.
Die VSBMO in der alten Fassung -> hier.
Unsere Anmerkungen als pdf -> hier.