Wir sind miteinander im Gespräch – der BVG und der Pfarrverein. Wir treffen uns regelmäßig zum Austausch über Personalentwicklungen und Belange der in Kirche arbeitenden Menschen. So auch nach der Landessynode. Bei diesem Gespräch haben wir gemeinsam auf die laufende Pfarrbild-Diskussion zurück und nach vorne geblickt. Das ist dabei heraus gekommen:
Die Vorstände des BVG und des Pfarrvereins sehen in dem zur Landessynode 2015 vorgelegten Personalbericht ein wichtiges kirchpolitisches Signal in Hinblick auf die Dienstgemeinschaft in der EKvW. Indem erstmalig auch Zahlen und Daten über die Mitarbeitenden in privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen vorgelegt werden, sind wichtige Voraussetzungen geschaffen worden für eine Gesamtpersonalentwicklung und für die Aufgaben- und Rollenklärung im Zusammenspiel der verschiedenen Dienste.
Aufgrund der unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse sehen beide Vorstände es als erforderlich an, die kreiskirchliche Ebene (bzw. Gestaltungsraumebene) als eine wesentliche Planungs- und Steuerungsebene für Personaleinsatz und –entwicklung zu etablieren und ermutigen die Leitungsgremien diesbezügliche Schritte zu unternehmen. Dabei ist auch auf auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse für alle Berufsgruppen zu achten!
Für eine integrierte Personalentwicklung auf Kirchenkreisebene sollte bei der Umsetzung des Finanzausgleichsgesetzes es Ziel sein, auch die Personalkosten für den gesamten Pfarrdienst in den unterschiedlichen Dienstverhältnissen wie auch für alle privatrechtlich Angestellten auf der mittleren Ebene (Kirchenkreis) abzubilden. Die Vorstände der beiden Berufsverbände haben vereinbart, weiter im Gespräch zu bleiben und u.a. Rollen- und Aufgabenbeschreibung sowie Fragen der Zusammenarbeit im Team zwischen beiden Berufsgruppen zu beraten.