Vorstandswahl – neuer Vorsitz

Die Mitglieder des Berufsverbandes Gemeindepädagogik e. V. (BVG) haben am 27.10. Dietrich Schneider zum neuen Vorsitzenden gewählt. Zuvor war Jörg Neuhaus von diesem Amt aus beruflichen Gründen zurück getreten.

Neuer Vorsitzender ist das langjährige Vorstandsmitglied Dietrich Schneider

Neuer Vorsitzender ist das langjährige Vorstandsmitglied Dietrich Schneider

Schneider war bereits als Beisitzer und zuletzt Schriftführer Mitglied des Vorstandes. Der Diakon ist Öffentlichkeitsreferent im Ev. Kirchenkreis Unna. Besonders das Thema “Personalplanung” und die Aktion “Kirche braucht Vielfalt” waren neben der Öffentlichkeitsarbeit seine bisherigen inhaltlichen Schwerpunkte beim BVG.

Neuer Schriftführer ist nun Hartmut Klar, Jörg Neuhaus verbleibt als Beisitzer Mitglied des Vorstandes. Neuhaus hatte auf der Mitgliederversammlung im Landeskirchlichen Archiv zuvor in seinem letzten Bericht als Vorsitzender besonders die Bemühungen um Personalplanung und um die Weiterentwicklung des gemeindepädagogischen Arbeitsfeld herausgestellt. Hier bliebe auch in Zukunft für den nun neu aufgestellten Vorstand noch einiges zu tun.

Schiedskommission bestätigt Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes für Kirche

Der Tarifabschluss ist da: mit reichlich Verspätung und letztlich erst durch die Schiedskommission ermittelt, übernehmen wir die schon vor über einem halben Jahr erzielten Ergebnisse des öffentlichen Dienstes: die Arbeitsrechtliche Schiedskommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat Ende August die schwierigen Gehaltsverhandlungen mit einem Schiedsspruch beendet.

Die Gehälter steigen für die rund 140.000 Angestellten in Kirche und Diakonie in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskircherückwirkend zum 1. Juli 2014 um 3 Prozent – wobei alle Mitarbeitenden mindestens 90 Euro mehr erhalten – und zum 1. Juli 2015 um weitere 2,4 Prozent. Auch die Regelungen des öffentlichen Dienstes zum Urlaubsanspruch werden übernommen: allen kirchlichen Angestellten steht nun ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu.

Zunächst hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen Konsens gefunden. Dabei lag mit dem Abschluss des Tarifes des öffentlichen Dienstes ein bereits im vergleichbarem Arbeitsfeld erstrittener Vorschlag vor. Dieser wurde nun, mit ca. halbjähriger Verzögerung auch für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie von der Schiedskommission bestätigt.