Arbeitszeit auf Freizeiten – Euer Recht!

Arbeitszeit auf Freizeiten – Euer Recht!

Kurz bevor Ihr Euch auf den Weg macht und Gruppen in die Ferien begleitet, Konficamps veranstaltet und Freizeiten durchführt, kommt hier ein Paket mit Infos zu den Neuregelungen zur Arbeitszeit genau in diesen Fällen. Geregelt wird in dem Paragrafen §41 BAT-KF die Vergütung bzw. Abrechnung der während Freizeiten geleisteten Arbeitszeit. Auch wenn hier „Freizeit“ steht, betrifft dies natürlich auch Schulungen, Konfi-Camps und von Euch durchgeführte Tagungen etc. Wer den Auftrag hat, Freizeiten durchzuführen, wer organisato­rische oder thematische oder päda­go­gische Verantwortung trägt, wo Menschen im Rahmen einer Gruppenfahrt übernachten, ganz gleich wo, dann gilt der §41 BAT-KF. Weiterlesen

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Präses Annette Kurschus im Gespräch mit den Mitarbeitenden aus der Gemeindepädagogik

„Eine Kirche für viele“. Darüber diskutieren 100 Gemeindepädagog*innen im Februar in Dortmund mit Präses Annette Kurschus und Mitgliedern der Kirchenleitung. Erik Flügge simuliert modellhaft die Veränderungen durch demografischen Wandel. Mit wem und für wen sind wir zukünftig gemeinsam als Kirche unterwegs? Da sind Gemeindepädagog*innen mit ihren Kompetenzen und Ideen gefragt, sagt Präses Kurschus in der Begrüßung. Weiterlesen